Erhöhung der Wasser- & Kanalgebühren 2024

Veröffentlichungsdatum13.02.2024Lesedauer3 Minuten

Gebührenanpassungen 2024

In Zeiten der allgemeinen Teuerung sind Gebühren- und Preisanpassungen immer eine unangenehme Angelegenheit. Doch auch die Gemeinden in ganz NÖ sind von diesen Teuerungen betroffen. Strom-, Heiz-, Personal- und Baukosten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Dazu wirkt nun auch das hohe Zinsniveau auf einzelne Kostenstellen der Gemeinde. So wurde es nun leider unabdingbar, die Gebühren für unsere Wasser- und Abwasserversorgung anzuheben. Die letzte Gebührenerhöhung fand beim Kanal im Jahr 2013 und beim Wasser im Jahr 2019 statt. Warum dies notwendig ist, erklären wir in den nachfolgenden Zeilen:

Abwasserversorgung (Kanalgebühren)

Bei den Kanalgebühren profitierte die Gemeinde in den vergangenen Jahren vom anherrschenden Zinstief, wodurch die Abwasserbeseitigung bisher kostendeckend betrieben werden konnte. Vom Rechnungsabschluss 2022 bis heute sind die Kreditzinsen von ca. € 37 000,- auf € 140 000 gestiegen. Mit dem Annuitätenzuschuss des Bundes, welcher für die Errichtung der Abwasserversorgungsanlage gewährt wurde, konnten bisher die Zinsen bedeckt und Kapital abgetragen werden. Unser Abwasser wird in die Kläranlage Horn eingeleitet, wofür auch sogenannte Umlagen an den Abwasserverband zu bezahlen sind. Diese Umlage ist seit 2022 von € 55.000 auf € 65.000 gestiegen. Für den Transport des Abwassers sind Pumpwerke notwendig, die durch die derzeitigen Strompreise die Energiekosten von ca. € 7.000,- auf € 14.000,- erhöhten.

Wasserversorgung

In unserer Gemeinde gibt es zwei Wasserversorgungsanlagen (WVA). Die ältere WVA, die WVA Irnfritz, versorgt die Orte Irnfritz-Bahnhof, Irnfritz, Reichharts, Nondorf und Haselberg. Bei dieser Anlage stehen für das Jahr 2024 große Investitionen an. So wird im Brunnengebiet ein Zubau mit Kohlefilteranlage und UV-Desinfektion errichtet, welcher mit Kreditmittel finanziert werden muss, und somit aufgrund der derzeitigen Zinsenlage neben erhöhten Strom und Personalkosten für eine Kostensteigerung sorgen wird. Da ein Teil dieser Anlage schon ca. 60 Jahre alt ist, werden in den nächsten Jahren auch für Sanierungen Kosten anfallen.

Die zweite WVA befindet sich in Messern. Diese wurde im Zuge der Kanalisierung errichtet und versorgt derzeit Messern und Neudorna. Hier läuft auch noch der Kredit, der für den Bau aufgenommen wurde. Hier hat sich der Kreditzins von 2022 auf 2024 von € 600,- auf € 7.200,- erhöht.

Für beide Anlagen sorgen natürlich auch die gestiegenen Personal- und Energiekosten für eine Erhöhung der Betriebskosten. Die Energiekosten für beide Anlagen haben sich von 2022 bis 2024 von €6.700,- auf € 16.400,- mehr als verdoppelt.


Aufgrund all dieser Umstände, die nicht nur einzelne Haushalte, sondern auch auf die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde wirken, war der Gemeinderat in der letzen Sitzung des Jahres 2023 mit einer Gebührenerhöhung von Wasser und Kanal befasst. Dabei wurden die Realkosten der einzelnen Kostenstellen genau analysiert und versucht eine angemessene Erhöhung der Gebühren zu erarbeiten, welche den Vorgaben des Landes NÖ entspricht und die Haushalte nur im unbedingt notwendigen Ausmaß belastet. Die Gemeinden sind seitens des Landes dazu angehalten Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kostendeckend zu betreiben.

So wurden die Gebühren mit 1. Jänner 2024 auf folgende Beträge erhöht:

Kanalbenützungsgebühr:

Einheitssatz von € 1,7 auf € 2,5

Wassergebühren

WVA Irnfritz

Bereitstellungsbetrag von € 25,- auf € 33,- pro m³/h
Wasserbezugsgebühr von € 1,2 auf € 1,7 pro m³

WVA Messern

Bereitstellungsbetrag von € 45,- auf € 50,- pro m³/h
Wasserbezugsgebühr von € 1,6 auf € 2,- pro m³


Die Gebührenerhöhung wirkt sich bei einem Wohnhaus mit einer Berechnungsfläche von 200m² und einem Wasserverbrauch von 200 m³ pro Jahr wie folgt aus:

Gebührenerhöhung 2024