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Entschädigung bei Unwetterschäden

Veröffentlichungsdatum23.07.2025Lesedauer1 Minute
Foto eines überfluteten Kellers

Beim Unwetter am 21.07.2025 kam es leider bei einigen Liegenschaften in unserer Gemeinde zu Wassereintritten mit entsprechenden Schäden.

 Auf Grund von mehrfachen Anfragen seitens der Bevölkerung und nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Horn dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 Eventuell entstandene Schäden an Ihren Häusern sind NICHT durch Mittel des Katastrophenfonds gedeckt. Nur in Katastrophenfällen (diese sind überregional, großflächig und wurden auch zu einer Katastrophe „erklärt“) wird seitens der Gemeinde eine Schadenskommission eingerichtet, die Schäden begutachtet und geschätzt und in weiterer Folge erhält dann der jeweilige Betroffene eine Entschädigung durch den Katastrophenfond. 

 Da das Unwetterereignis vom 21.07.2025 jedoch nicht als Katastrophe gilt, sind entstandene Schäden NUR DURCH IHRE PRIVATE VERSICHERUNG (soweit Sie eine solche abgeschlossen haben) gedeckt.