Widerrechtliche Müllablagerung

Veröffentlichungsdatum14.05.2025Lesedauer1 Minute

Müllablagerung 1

Bauschuttablagerungen im Wald, Säcke mit Restmüll am Wegesrand, Autoreifen am Bahndamm, neben Müllbehälter abgestellte Abfallsäcke - illegale Müllablagerungen sind leider keine Seltenheit und mussten in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden. Oft befinden sich darunter auch gefährliche Abfälle wie Elektrogeräte, Gerätebatterien oder Problemstoffe, die eine große Gefahr für Umwelt und Tierwelt darstellen.

Illegale abgelagerter Müll muss von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde oder des Gemeindeverband Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben eingesammelt und entsorgt werden. Wird ein Verursacher ausgeforscht, muss er nicht nur die entstandenen Arbeits- und Entsorgungskosten bezahlen, sondern auch eine Geldstrafe die von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird. Kann eine widerrechtliche Müllentsorgung niemand zugeordnet werden, so trägt die Allgemeinheit die Kosten und damit jeder Einzelne von uns.

Beobachtungen melden

Müllablagerung

Wenn Sie jemand beobachten, der Müll in der Natur ablädt, schreiben Sie sich bitte das Autokennzeichen, Datum, Uhrzeit und Ort des Geschehens auf und melden Sie Ihre Beobachtungen sofort bei der nächsten Polizeidienststelle im Gemeindeamt oder GVH.

Hohe Geldstrafen für Umweltverschmutzer

Es gibt unterschiedliche Höchststrafen. Wird nach dem NÖ Abfallwirtschaftsgesetz gestraft, betragen die Höchststrafen bis zu 2.200 Euro. Bei erschwerenden Umständen, wie beispielsweise bei Wiederholungstätern, kann die Höchststrafe bis zu 21.800 Euro ausmachen. Findet die illegale Müllablagerung in der freien Natur z.B. in einem Wald statt, kommt das NÖ Naturschutzgesetz zum Tragen. Hier liegt das Strafhöchstmaß bei 14.500 Euro.