Aufschließung, Kanal, Wasser & Co.

Kosten für die Aufschließung von Grundstücken


  • Aufschließungsabgabe

  • Ergänzungsabgabe zur Aufschließung

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Anlässlich der Änderung der Grenzen von Bauplätzen (Vergrößerung bzw. Teilung) wird eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe vorgeschrieben. Weiters anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung für den Neu- oder Zubau eines Gebäudes, wenn die frühere Abgabenvorschreibung mit einem niedrigeren Bauklassenkoeffizienten als 1,25 berechnet wurde oder noch nie eine diesbezügliche Abgabe vorgeschrieben wurde.

Der Bauklassenkoeffizient für Bauplätze im Baulandbereich beträgt seit 09/2011 mindestens 1,25.


Einmalige Abgaben für Wasser und Kanal

  • Wasseranschlussabgabe

  • Kanaleinmündungsabgabe

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Die Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten. 

Die Abgabe berechnet sich nach der folgenden Formel:


Berechnungsfläche x Einheitssatz= Wasseranschlussabgabe (zuzüglich 10% USt) 


Der Einheitssatz beträgt bei beiden Wasserversorungungsanlagen derzeit EUR 6,90 / m².

Die Berechnung erfolgt wie nachstehend angeführt:

       Wohngebäude: bebaute Fläche / 2 x (Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1)
+     Alle anderen Gebäude (z.B. Garage, Nebengebäude, Schuppen …) / 2 x 2
+     15 % der unbebauten Fläche (höchstens 15 % von 500 m² = max. 75 m²)
=     Berechnungsfläche

Beispiele für Wasseranschlussabgabe:

Beispiel 1:
Wohnhaus mit einer bebauten Fläche von 130 m² mit 3 angeschlossenen Geschoßen (KG, EG, OG). 
Garage mit einer bebauten Fläche von 25 m² (ist ein eigenständiges Gebäude ohne Verbindungstüre zum Wohnhaus). Grundstücksfläche 800 m² (= unbebaute Fläche 645 m², daher Wohnhaus mit freistehender GarageBerücksichtigung von maximal 500 m² unbebauter Fläche)

Berechnung freistehende Garage


Beispiel 2:
Wohnhaus mit einer bebauten Fläche von 130 m² mit 3 angeschlossenen Geschoßen (KG, EG, OG). Garage mit einer bebauten Fläche von 25 m² (angebaut an das Wohnhaus mit einer Verbindungstüre). Grundstücksfläche 800 m² (= unbebaute Fläche 645 m², daher Berücksichtigung von maximal 500 m² unbebauter Fläche) 

Wohnhaus mit angebauter Garage

Wasseranschluss angebaute Garage






INFORMATIONEN ZUR BEBAUTEN FLÄCHE:

Bei der Wasseranschlussabgabe sind sämtliche bebauten Flächen zu berücksichtigen! Als bebaute Fläche gilt die lotrechte Projektion des äußeren Umrisses (Außenmauer) einer über das Gelände ragenden Baulichkeit. Dies gilt auch dann, wenn die angeschlossene Liegenschaft nicht zur Gänze gleich hoch verbaut ist. Zusätzlich ist die unbebaute Fläche nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m² zu berücksichtigen.


Der Wasserleitungsanschluss innerhalb der Grundstücksgrenzen bis zum Wasserzähler ist durch den Liegenschaftseigentümer auf seine Kosten von einem behördlich konzessionierten Fachmann herstellen zu lassen und zu erhalten (Wasserzähler gehören nicht zur Hausleitung!).

 

 



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