Reisepass

Seit 2019 haben wir den Bürgerservice erweitert und bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren Reisepass am Gemeindeamt zu beantragen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Eine Reisepass-Neuausstellung ist unter anderem in folgenden Fällen notwendig:

  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
  • Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Aus-genommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein NEUER Reisepass ausgestellt wer-den – Verlängerungen sind nicht möglich. Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden. 

  • Voraussetzungen

  • Erforferliche Unterlagen

  • Verfahrensablauf

  • Fingerabdrücke

  • Kosten

Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst.

 INFORMATIONEN

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt bzw. im Internet unter www.help.gv.at